Liebe Eltern,
ich möchte Ihnen mitteilen, dass neuerdings Familien die Betreuung Ihres Kindes in Notgruppen in Anspruch nehmen können, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Beide Eltern sind berufstätig. Ein Elternteil arbeitet in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst.
Es muss eine Bescheinigung des Arbeitsgebers vorgelegt werden. Falls Sie dieses Angebot nutzen können bzw. wollen, informieren Sie mich bitte, damit ich die Betreuung organisieren kann.
Ich hoffe, dass Ihre Kinder und Sie sich an die Situation gewöhnen konnten und die Kinder sinnvolle Beschäftigungen / neue Herausforderungen entdeckt haben.
Herzliche Grüße
Jörg Woelky